Heizen mit erneuerbaren Energien
BAFA-Förderung für Kalkschutz- und Wasserenthärtungsanlagen
Laut Merkblatt zu den förderfähigen Kosten – Heizen mit Erneuerbaren Energien – des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann seit 1. Januar 2020 der Einbau von Wasseraufbereitungsanlagen wie Enthärtungs- und Dosieranlagen sowie Heizungsbefüllstationen staatlich gefördert werden. Voraussetzung hierfür ist die Installation eines neuen Wärmeerzeugers im Gebäudebestand.
Was versteht man unter Gebäudebestand?
Das sind Gebäude, in denen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits seit mehr als zwei Jahren eine Heizung installiert war
Was wird gefördert?
- Gas-Brennwertheizungen
- Gas-Hybridheizungen
- Solarthermie-Anlagen
- Biomasse-Anlagen
- Wärmepumen-Anlagen
Zusätzlich: Kalkschutz- und Wasserenthärtungsanlagen (egal ob Ersatz- oder Neuanschaffung), die zur Effizienzsteigerung der bestehenden Warmwasserbereitung dienen. Darüber hinaus sind auch die Montage- und Installationskosten inklusive der erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialen förderfähig. Das heißt, der Einbau von Grünbeck-Enthärtungsanlagen – beispielsweise die Enthärter-Baureihe softliQ und Dreifach-Enthärtungsanlagen Delta-p – sowie die Dosieranlagen exaliQ und die Heizungsbefüllanlagen thermaliQ sind förderfähig
In drei Schritten zur Förderung:
- Förderfähige Anlage(n) auswählen, idealerweise mit einem Energieberater.
- Über das elektronische Antragsformular (ist nur so möglich) einen Antrag stellen. Und ganz wichtig: Auf jeden Fall bevor Sie einen Vertrag abschließen und Leistungen beauftragen.
- Für Leistungen, die gefördert werden sollen, müssen Kostenvoranschläge vorliegen. Grundlage für die Zuwendungsentscheidung ist die Summe der im Antrag angegebenen Kosten.
TIPP: Die Antragstellung kann auch vom Fachunternehmen, von Bekannten oder anderen Bevollmächtigten vorgenommen werden. Dazu kann mit dem Antrag eine ausgefüllte Vollmacht hochgeladen werden.
Wer profitiert vom Förderprogramm?
Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Freiberufler, Kommunen, Unternehmen und andere juristische Personen.
Wichtige Informationen zur BAFA-Förderung für private Hauseigentümer: Voraussetzung, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, ist, dass die Antragstellung vor Vorhabenbeginn erfolgt. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Beratungs- und Planungsleistungen dürfen vor der Antragstellung eines förderfähigen Wärmeerzeugers erbracht werden
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